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Innovationsfonds Kunst

Fristbeim Fördergeber

Juryverfahren für zeitlich befristete, experimentelle Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten in Baden-Württemberg. Gefördert wird mit einmaligen Festbeträgen zwischen 10.000 und 30.000 €.

Fördergeber
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK)
Ebene
Land
Gebiet
Baden-Württemberg
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
10.000 € bis 30.000 €
Eigenanteil
mind. 20 % Eigen-/Drittmittel in bar (keine Ehrenamts- oder Sachleistungen)
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Bildende Kunst, Theater, Musik, Literatur, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antragsberechtigt sind gemeinnützig arbeitende Kultureinrichtungen und Ensembles im Ressortbereich Kunst (i. d. R. vor 1.1.2023 gegründet) sowie Gemeinden bis 50.000 Einwohner. Angemessene Künstlerhonorare Pflicht; keine Bauinvestitionen. Die Runde 2026 (Frist 4.9.2026) ist geschlossen, nächste Ausschreibung nicht veröffentlicht. Antrag über das Portal mwk-kunstfoerderung.de.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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