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Einzelprojektförderung Darstellende Künste/Tanz

Frist30.06.2027

Produktionskostenzuschuss für zeitlich begrenzte Inszenierungen, Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von Produktionsorten, Gruppen und Einzelkünstler:innen in Tanz, Theater und Performance. Eine Jury empfiehlt die Vergabe; zusätzliche Mittel gibt es für Tanz für junges Publikum.

Fördergeber
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
Ebene
Land
Gebiet
Berlin
Förderart
Zuschuss
Fristen
30.06.2027 – Frist für Förderjahr 2028 laut Fristenübersicht der Senatsverwaltung
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Projekte und Produktionen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Mindestens eine in Berlin gezeigte Produktion mit Resonanz nötig, sonst Einstiegsförderung. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt Berlin, keine Immatrikulation im Förderzeitraum. Keine Anträge von Produktionsbüros, keine Reihen/Festivals, keine Projekte von Parteien, parteinahen Stiftungen oder Gewerkschaften. Nur ein Antrag pro Person. Ausschließlich online; Beratung zu Barrieren über ACCESS.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fördersumme, Eigenanteil.

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