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Zweijährige Basisförderung und vierjährige Konzeptförderung Darstellende Künste/Tanz

Frist31.01.2027

Mehrjährige Förderlinien für etablierte Gruppen, Einzelkünstler:innen und Produktionsorte der freien darstellenden Künste: zweijährige Basisförderung (2028–2029) und vierjährige Konzeptförderung (2028–2031).

Fördergeber
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
Ebene
Land
Gebiet
Berlin
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 – Frist für Basis- (2028–2029) und Konzeptförderung (2028–2031) sowie zweijährige Produktionsortförderung laut Fristenübersicht
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Strukturförderung
Rhythmus
Termine beim Fördergeber erfragen

Worauf achten

Nur aus der Fristenübersicht bestätigt; Voraussetzungen und Summen auf der Programmseite prüfen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fördersumme, Antragsberechtigung, Eigenanteil.

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