Einstiegsförderung Darstellende Künste/Tanz
Frist30.06.2027
Produktionskostenzuschuss bis 15.000 € für Berufs-, Quer-, Um- und Wiedereinsteiger:innen in Tanz und darstellenden Künsten, die noch keine Projektförderung der Berliner Kulturverwaltung erhalten haben.
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Berlin
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 30.06.2027 – Frist für Förderjahr 2028 laut Fristenübersicht der Senatsverwaltung
- Fördersumme
- bis 15.000 €
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Künstlergruppen
- Sparten
- Theater, Tanz
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Immatrikulation bei Bewerbung unschädlich, vor Förderung aber Abschluss und Exmatrikulation nachweisen. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt Berlin. Pro Person nur ein Antrag (auch nicht parallel in Tanz für junges Publikum).
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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