Landesprogramm zum Erhalt schriftlichen Kulturguts
Fördert den Erhalt von Originalbeständen in Archiven, Bibliotheken und Museen in Thüringen: vorbeugende Maßnahmen wie Schutzverpackungen, Stabilisierung und Reinigung, Mengenentsäuerung, Restaurierung wertvoller Einzelstücke sowie die Entwicklung von Konzepten und Methoden der Bestandserhaltung.
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Freistaat Thüringen
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 15.10.2027 (voraussichtlich) – Antragsfrist im Regelfall 15. Oktober des Vorjahres (für Maßnahmen 2028); aus Fristregel abgeleitet
- Antragsberechtigt
- Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Hochschulen
- Sparten
- Kulturerbe und Museum
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Recherche und Entwicklung
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Antragsberechtigt sind Archive, Bibliotheken und Museen mit Sitz in Thüringen in Trägerschaft von Gebietskörperschaften, gemeinnützigen juristischen Personen, Thüringer Hochschulen oder Kirchen – sofern der Bestand landesweite Bedeutung hat. Ergänzend gibt es ein Bundesprogramm (KEK).
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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