Zuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Denkmalförderrichtlinie Thüringen)
voraussichtl.30.09.2027
Zuschüsse für Sicherung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen in Thüringen – auch für wirtschaftlich nicht genutzte Objekte wie Stadtmauern, Ruinen oder Kleinarchitektur, für die Ergänzung verlorener, für das Verständnis wichtiger Teile, für archäologische Denkmale und für historische Gärten und Parks. Auch Schulungen zur Denkmalerhaltung sind förderfähig.
- Fördergeber
- Freistaat Thüringen (TMBWK); Antrag und Vergabe über das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Freistaat Thüringen
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 30.09.2027 (voraussichtlich) – Antrag bis 30. September für Maßnahmen des Folgejahres (2028); aus Fristregel abgeleitet
- Sparten
- Kulturerbe und Museum
- Gefördert werden
- Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Bezuschusst werden denkmalpflegerische Aufwendungen. Antrag bis 30. September für das Folgejahr beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, das nach Prüfung über die Vergabe entscheidet.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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