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Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

voraussichtl.01.10.2027

Professionelle freischaffende Künstler:innen aus Thüringen erhalten 1.000 € monatlich für drei oder sechs Monate, um ein konkretes neues Vorhaben umzusetzen. Offen für Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst/Bewegtbild, Musik und Literatur.

Fördergeber
Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Thüringen
Förderart
Stipendium
Fristen
01.10.2027 (voraussichtlich) – Antragszeitraum 1. Juli bis 1. Oktober für das Folgejahr (laut Förderdatenbank); aus Fristregel abgeleitet
Fördersumme
3.000 € bis 6.000 €
Antragsberechtigt
Einzelpersonen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Tanz, Film und Medien, Musik, Literatur
Gefördert werden
Stipendien und Residenzen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur ein Zeitraum je Bewerbung; nicht parallel zu einem anderen Stipendium und nicht für schon früher gefördertes Vorhaben. Ausgeschlossen sind Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten. Erster Wohnsitz in Thüringen oder besonderer Thüringen-Bezug. Die Richtlinie (2021) nennt bis zu zwölf Monate und den 15.10. als Frist, die Förderdatenbank drei/sechs Monate und 1.7.–1.10. – vor Antrag an der Stiftungsseite prüfen. Programmseite und Richtlinie der Stiftung waren beim Abgleich am 25.10.2026 nicht mehr erreichbar (HTTP 404, vermutlich neue Website); eine neue Adresse ließ sich über die Websuche nicht finden.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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