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TANZPAKT Stadt-Land-Bund (5. Ausschreibung)

Frist05.04.2027

Dreijährige Bundesförderung für herausragende Tanzensembles, Produktionsorte und kooperative Entwicklungskonzepte im Tanz. Bund, Länder und Kommunen finanzieren gemeinsam, um Tanzstrukturen langfristig zu stärken.

Fördergeber
TANZPAKT Stadt-Land-Bund (Mittel der BKM), Antragsportal Bureau Ritter
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
05.04.2027 – 18:00 Uhr MEZ; Bewerbungsphase ab 5.11.2026; 01.07.2027 – frühester Projektstart; Ende spätestens 30.6.2030
Fördersumme
90.000 € bis 600.000 €
Eigenanteil
Ko-Finanzierung durch Kommune/Land/weitere Förderer in mindestens gleicher Höhe wie die Bundesförderung (1:1), bestätigt
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Tanz
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Strukturförderung
Rhythmus
einmalige Ausschreibung

Worauf achten

Ohne bestätigte Ko-Finanzierung in Höhe der Bundesmittel (1:1, i. d. R. von Kommune/Land) kein Antrag. Weiterentwicklung früherer TANZPAKT-Projekte max. 300.000 Euro. Keine anderen BKM-Mittel und keine Einzelprojektförderungen als Ko-Finanzierung. Kein Projektbeginn/Vertragsschluss vor der Jury (Ende Mai 2027). Laut Programm die letzte Ausschreibung der Förderperiode 2025–2030 – jetzt mit Land und Kommune sprechen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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