TANZPAKT Stadt-Land-Bund (5. Ausschreibung)
Frist05.04.2027
Dreijährige Bundesförderung für herausragende Tanzensembles, Produktionsorte und kooperative Entwicklungskonzepte im Tanz. Bund, Länder und Kommunen finanzieren gemeinsam, um Tanzstrukturen langfristig zu stärken.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- TANZPAKT Stadt-Land-Bund (Mittel der BKM), Antragsportal Bureau Ritter
- Ebene
- Bund
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 05.04.2027 – 18:00 Uhr MEZ; Bewerbungsphase ab 5.11.2026; 01.07.2027 – frühester Projektstart; Ende spätestens 30.6.2030
- Fördersumme
- 90.000 € bis 600.000 €
- Eigenanteil
- Ko-Finanzierung durch Kommune/Land/weitere Förderer in mindestens gleicher Höhe wie die Bundesförderung (1:1), bestätigt
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
- Sparten
- Tanz
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Strukturförderung
- Rhythmus
- einmalige Ausschreibung
Worauf achten
Ohne bestätigte Ko-Finanzierung in Höhe der Bundesmittel (1:1, i. d. R. von Kommune/Land) kein Antrag. Weiterentwicklung früherer TANZPAKT-Projekte max. 300.000 Euro. Keine anderen BKM-Mittel und keine Einzelprojektförderungen als Ko-Finanzierung. Kein Projektbeginn/Vertragsschluss vor der Jury (Ende Mai 2027). Laut Programm die letzte Ausschreibung der Förderperiode 2025–2030 – jetzt mit Land und Kommune sprechen.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.
Ähnliche Programme
- Fristbeim FördergeberChanceTanz (Kultur macht stark)Bund Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V.
- Fristbeim FördergeberInternationaler Koproduktionsfonds (IKF)Bund Goethe-Institut e.V.
- Fristbeim Fördergebertanz + theater machen stark (Kultur macht stark)Bund Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.