Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
Fristbeim Fördergeber
Fördert dialogorientierte Koproduktionen in Musik, Theater, Tanz und Performance zwischen Partnern im Ausland und Künstler:innen oder Ensembles in Deutschland.
- Fördergeber
- Goethe-Institut e.V.
- Ebene
- Bund
- Gebiet
- Antrag durch Partner im Ausland (ohne Österreich und Schweiz) mit Partnern in Deutschland
- Förderart
- Zuschuss
- Fördersumme
- 15.000 € bis 30.000 €
- Eigenanteil
- mind. 25 % der Gesamtkosten (Eigen-, Drittmittel oder Sachleistungen)
- Antragsberechtigt
- Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Künstlergruppen, öffentliche Einrichtungen
- Sparten
- Musik, Theater, Tanz, spartenübergreifende Projekte
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Austausch und Reisen
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Antrag stellt die juristische Person im Ausland, nicht der deutsche Partner. Keine reinen Gastspiele, Tourneen, Residenzen, Aufnahmen; Goethe-Institut vor Ort muss das Vorhaben kennen. 2026 zwei Runden (Fristen 1.4. und 12.10.); Termine 2027 noch nicht veröffentlicht.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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Förderung für Musik · Förderung für Theater · Förderung für Tanz · Förderung für spartenübergreifende Projekte