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Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Fristbeim Fördergeber

Fördert dialogorientierte Koproduktionen in Musik, Theater, Tanz und Performance zwischen Partnern im Ausland und Künstler:innen oder Ensembles in Deutschland.

Fördergeber
Goethe-Institut e.V.
Ebene
Bund
Gebiet
Antrag durch Partner im Ausland (ohne Österreich und Schweiz) mit Partnern in Deutschland
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
15.000 € bis 30.000 €
Eigenanteil
mind. 25 % der Gesamtkosten (Eigen-, Drittmittel oder Sachleistungen)
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Künstlergruppen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Musik, Theater, Tanz, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Austausch und Reisen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Antrag stellt die juristische Person im Ausland, nicht der deutsche Partner. Keine reinen Gastspiele, Tourneen, Residenzen, Aufnahmen; Goethe-Institut vor Ort muss das Vorhaben kennen. 2026 zwei Runden (Fristen 1.4. und 12.10.); Termine 2027 noch nicht veröffentlicht.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Förderung für Musik · Förderung für Theater · Förderung für Tanz · Förderung für spartenübergreifende Projekte