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Strukturförderung für soziokulturelle Zentren und Initiativen

Fristbeim Fördergeber

Unterstützt nicht-kommerzielle soziokulturelle Zentren und Initiativen bei selbst gewählten Organisationsentwicklungsprojekten, etwa für ein tragfähiges Finanzierungsmodell, einen Generationswechsel, Ehrenamtsmanagement oder den Einstieg in eine kommunale Förderung. Ergänzend können neue Angebote, neue Initiativen im ländlichen Raum oder Beteiligungsformate gefördert werden.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 25.000 €
Eigenanteil
mind. 25 %, bei ehrenamtlich geführten Einrichtungen ausnahmsweise 5 %; Drittmittel und unbare Eigenleistungen anrechenbar
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Soziokultur
Gefördert werden
Strukturförderung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Bis 25.000 €, in begründeten Ausnahmen bis 35.000 €. Antragsberechtigt sind Mitglieder der LAG Soziokultur SH oder Initiativen mit entsprechendem Profil; vorher mit der LAG Kontakt aufnehmen. Förderfähig u. a. Personal, Miete und Nebenkosten, Organisationsberatung. Antragsfrist 2026 war der 31.03.2026 (Projektzeitraum 1.7.–31.12.2026, verlängerbar bis 30.6.2027); eine neue Runde ist nicht veröffentlicht. Antrag postalisch mit Originalunterschrift.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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