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Projektförderung Freie Darstellende Künste

voraussichtl.31.08.2027

Zuschüsse für Theater-, Tanz- und Figurentheaterproduktionen der professionellen freien Szene in Schleswig-Holstein, außerdem für Festivals, Stipendienprogramme und Workshops. Auch nicht gewinnorientierte Veranstalter professioneller Festivals können Anträge stellen.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.08.2027 (voraussichtlich) – Regelfrist 31. August für Projekte des Folgejahres (2028); aus Fristregel abgeleitet
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Stipendien und Residenzen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antrag mit Projektvorschlag und ausgeglichenem Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Vorlage) per E-Mail an das Ministerium. Sind noch Mittel übrig, kann eine zweite Frist zum 15. Januar des Förderjahres bekannt gegeben werden. Bereits begonnene Projekte sind ausgeschlossen; Entscheidung auf Empfehlung einer Fachjury.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fördersumme, Eigenanteil, Richtlinie.

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