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Oberfrankenstiftung – Förderbereich Denkmalpflege

Antragjederzeit

Zuschüsse zur Erhaltung von Baudenkmälern in Oberfranken; anders als in den übrigen Förderbereichen können hier auch Privatpersonen Anträge stellen.

Fördergeber
Oberfrankenstiftung
Ebene
Stiftung
Gebiet
Bezirk Oberfranken
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
Zuschuss i. d. R. höchstens 20 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands (reine Fensterarbeiten 10 %)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Den Mehraufwand legt i. d. R. das Landesamt für Denkmalpflege fest; Fotodokumentation und Baugeschichte beifügen. Bei Abrechnung Bestätigung der Denkmalbehörde nötig. Antrag vor Maßnahmebeginn.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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