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Kulturelle Projektförderung nach der Kulturförderrichtlinie (KultFöRL M-V)

Fristbeim Fördergeber

Zentrales Landesinstrument für Kulturprojekte nach einem Drei-Säulen-Modell: kulturelle Grundversorgung (u. a. Musik- und Jugendkunstschulen, soziokulturelle Zentren), Projekte mit überregionaler oder landesweiter Wirkung und herausragende Projekte aller Genres. Antragsberechtigt sind auch natürliche Personen.

Fördergeber
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern (Antrag beim Landesförderinstitut MV)
Ebene
Land
Gebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
ab 3.000 €
Eigenanteil
angemessene Beteiligung; je nach Säule Förderung bis 70 % bzw. bis 50 %; Eigenleistung mit 15 €/Std. anrechenbar
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Soziokultur, Kulturelle Bildung, Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Vermittlung und Bildung, Strukturförderung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Anträge für das Folgejahr bis 1. Oktober beim LFI (für 2027 abgelaufen); vorzeitiger Beginn gilt ab Antragseingang als genehmigt, aber auf eigenes Risiko. Mindestzuwendung 3.000 €. Mindestlohn und Honorarmatrix bzw. branchenübliche Mindestsätze sind Pflicht. Keine kommerziellen oder überwiegend internen Veranstaltungen. Richtlinie gilt bis 31.12.2027. Kostenlose Beratung beim Servicecenter Kultur (servicecenter-kultur.de).

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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