Kleine Projektförderung bis 3.000 Euro (3k)
Frist30.11.2026
Schnelle Kleinförderung für aktuelle, experimentelle Musikprojekte mit öffentlicher Präsentation, bevorzugt im ländlichen Raum, in strukturschwachen Regionen oder im öffentlichen Raum. Entscheidung zwei bis drei Wochen nach Frist; vier Fristen pro Jahr.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Musikfonds e.V.
- Ebene
- Bund
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 30.11.2026 – 18:00 Uhr MEZ; für Veranstaltungen Januar–März 2027
- Fördersumme
- bis 3.000 €
- Eigenanteil
- mind. 10 % der Gesamtkosten (bei Antrag plausibel, bei Vertrag gesichert); Gesamtkosten max. 10.000 Euro
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
- Sparten
- Musik
- Gefördert werden
- Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Pro Jahr nur etwa 50 Bewilligungen. Spielstättenbestätigung und Künstlerliste müssen bei Antrag vorliegen; Honoraruntergrenzen einhalten; nur werbefreie Musikbeispiele (keine YouTube/Spotify-Links). Nicht für reine Nachwuchs-/Vermittlungsprojekte, Kompositionsaufträge oder Tonträger. Keine Nachreichungen.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.
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