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Musik für alle! (Kultur macht stark)

voraussichtl.15.01.2027

Musikprojekte von Chören, Orchestern und Musikvereinen mit Kindern und Jugendlichen in Risikolagen im Rahmen von „Kultur macht stark“.

Fördergeber
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO)
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.01.2027 (voraussichtlich) – Stichtag laut BMCO jeweils 15.1. (Start ab 15.3.), 1.5. (ab 1.7.), 1.9.; Projekte müssen 2027 enden – Restmittel vorab beim Projektbüro klären
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
Musik, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Antragsberechtigt: gemeinnützige Vereine, gUG (mind. zwei Vertretungsberechtigte), gGmbH, selbständige kommunale Einrichtungen mit eigenem Budget; im ländlichen Raum auch Kreisverbände. Kommunen, Schulen und Kitas nur als Bündnispartner. Erweitertes Führungszeugnis nötig. Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (BMBFSFJ): Antrag nur als lokales Bündnis aus mind. drei Partnern, außerschulisch, für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang; Antrag über das Portal Kumasta. Förderphase 2023–2027 – viele Förderer haben ihre letzte Antragsrunde bereits abgeschlossen, Fortführung ab 2028 nicht gesichert. Vor Antrag beim Projektbüro nachfragen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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