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LEADER in Bayern

Antragjederzeit

LEADER fördert Projekte im ländlichen Raum, die zur Entwicklungsstrategie einer LEADER-Region passen – darunter auch Kulturorte, Veranstaltungsformate, Ausstellungen, Kulturerbe und Begegnungsangebote. Über die Förderung entscheidet zuerst die örtliche Lokale Aktionsgruppe, danach bewilligt die Landesbehörde. In Bayern gibt es 70 Lokale Aktionsgruppen, die rund 89 % der Landesfläche abdecken.

Fördergeber
Land Bayern mit EU-Mitteln aus dem ELER (GAP-Förderperiode 2023–2027), Auswahl durch die Lokalen Aktionsgruppen
Ebene
EU
Gebiet
Gebiete der 70 bayerischen LAGs (u. a. im Raum Bayreuth); Gebietskarte unter v.bayern.de/rpn6c
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
7.000 € bis 250.000 €
Eigenanteil
i. d. R. 50 % (Fördersatz 50–60 %, Kooperation bis 70 %); mind. 10 % Eigenmittel des Trägers
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen, Einzelpersonen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Soziokultur, Kulturerbe und Museum, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Investitionen und Ausstattung, Festivals und Veranstaltungen, Vermittlung und Bildung, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Erster Schritt ist immer das Regionalmanagement der LEADER-Region vor Ort: Das Projekt muss im Gebiet liegen und zur lokalen Entwicklungsstrategie passen. Kein Projektbeginn vor Antragstellung; Förderung meist als Erstattung nach Abschluss, daher Vorfinanzierung nötig. Eigenanteil und Fördersatz legen Land und LAG fest. Viele LAGs rufen ihre Mittel über thematische Aufrufe mit eigenen Stichtagen ab. Bayern: Fördersatz 50 % (nicht-produktive Projekte), 60 % in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, Kooperationsprojekte 60–70 %, produktive Projekte 30–40 %. Mindestzuwendung 7.000 €, höchstens 250.000 € je Projekt. Kultur, Bildung, Soziales, Sport und Freizeit sind auch bei kommunalen Pflichtaufgaben förderfähig; Ausstattung wie Exponate z. B. für Museen ist förderfähig. Kleinprojekte: Über „Unterstützung Bürgerengagement“ kann die LAG Einzelmaßnahmen lokaler Akteure mit bis zu 5.000 € (90 %) unterstützen, max. 50.000 € je LAG. Zusätzlich gibt es in ILE-Regionen das Regionalbudget (Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten, max. 80 %/10.000 €; Land/GAK, nicht EU; stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget). LAG-Karte: v.bayern.de/rpn6c; Ansprechpartner: LEADER-Koordinator:innen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Soziokultur · Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Kulturelle Bildung