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Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen (Realisierungsphase)

Frist12.02.2027

Mehrjährige Förderung (2027–2030) für Modellprojekte, mit denen Kultureinrichtungen ihren Betrieb grundlegend umbauen und zukunftsfähig machen. Vorhaben werden gemeinsam mit Kulturpolitik und Verwaltung umgesetzt.

Fördergeber
Kulturstiftung des Bundes
Ebene
Bund
Gebiet
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen (Großstädte); in Verbünden auch kleinere Städte als Partner
Förderart
Zuschuss
Fristen
12.02.2027 – 12:00 Uhr MEZ; Online-Portal seit 5.10.2026 offen; Jurygespräche 23./24.4.2027
Fördersumme
300.000 € bis 1.000.000 €
Eigenanteil
20 % der beantragten Summe als gesicherte Eigen- oder Drittmittel; Sach- und Personalleistungen zählen nicht
Antragsberechtigt
öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Strukturförderung, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
einmalige Ausschreibung

Worauf achten

Nur Einrichtungen in Kommunen über 100.000 Einwohner:innen (bei Verbünden mind. ein Partner). Einrichtung muss öffentlich getragen oder seit mind. 5 Jahren institutionell gefördert sein. Ausgeschlossen: Festivals, reine Bildungs-/Vermittlungseinrichtungen, Interessenverbände, freie Gruppen ohne Institutionsstatus. Nachweis politischer Unterstützung (z. B. Ratsbeschluss) nötig. 300.000–600.000 Euro je Projekt; Verbünde je weiterem Partner bis 100.000 Euro mehr, insgesamt max. 1 Mio. Euro. Ohne Teilnahme am Jurygespräch gilt der Antrag als abgelehnt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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