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Allgemeine Projektförderung (Soziokulturelle Projekte)

Frist02.11.2026

Bundesweite Förderung zeitlich befristeter Projekte, in denen Menschen vor Ort mit künstlerischen Mitteln an gesellschaftlichen Themen arbeiten und selbst mitgestalten. Zwei Antragsrunden pro Jahr, Laufzeit bis zu zwei Jahre.

Fördergeber
Fonds Soziokultur e.V.
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
02.11.2026 – Antragsfenster 2.10.–2.11.2026; Projektstart ab Februar 2027
Fördersumme
5.000 € bis 30.000 €
Eigenanteil
mind. 20 % (Förderung max. 80 %); nur echte Geldmittel, keine Eigenleistung/Ehrenamt
Antragsberechtigt
Vereine, Künstlergruppen, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
Sparten
Soziokultur, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Keine Einzelpersonen; Initiativen brauchen mind. drei namentlich genannte Personen mit Wohnsitz in Deutschland (GbR, GmbH, UG, Vereine, private Stiftungen möglich). Freie Träger haben Vorrang. Ausgeschlossen: begonnene Projekte, Schulprojekte, Residenzen/Stipendien, jährliche Festivals, rein künstlerische Produktionen ohne Beteiligung, Projekte mit BKM-Kofinanzierung, Investitionen über 800 Euro netto. Nach zwei Förderungen in Folge zwei Runden Pause. Runde Herbst 2026 ist an den Innovationspreis Soziokultur (Thema Einsamkeit) gekoppelt. Zweite Runde i. d. R. 2.4.–2.5.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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