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Allgemeine Projektförderung

Frist31.01.2027

Zweimal jährlich vergebene Förderung für größere, innovative Kunst- und Kulturvorhaben aller Sparten mit internationalem Bezug. Gefördert werden etablierte Einrichtungen und fest organisierte Gruppen, die ein Projekt ab 50.000 Euro planen und in Deutschland sichtbar machen.

Fördergeber
Kulturstiftung des Bundes
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 – 12:00 Uhr; Jurysitzung im Mai 2027; 31.07.2027 – 12:00 Uhr; Jurysitzung meist Anfang November
Fördersumme
ab 50.000 €
Eigenanteil
mind. 20 % der Gesamtkosten als Eigen- oder Drittmittel, zum Antragsschluss verbindlich zugesagt
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Austausch und Reisen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nicht für Einzelpersonen. Internationaler Kontext Pflicht (z. B. ausländische Partner). Ausgeschlossen: wiederkehrende Reihen/Festivals als Ganzes, Ankäufe, Bau, reine Gastspiele im Ausland, Druckkostenzuschüsse, Projekte mit anderen Bundesmitteln. Projektbeginn erst nach der Jurysitzung. Eigen-/Drittmittel müssen zum Stichtag schriftlich zugesagt sein. Fällt der Stichtag aufs Wochenende, gilt der nächste Werktag 12 Uhr.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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