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Interreg Bayern – Tschechien 2021–2027

Fristbeim Fördergeber

Fördert gemeinsame Projekte bayerischer und tschechischer Partner im Grenzraum, u. a. in der Priorität „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ sowie Bildung und Bürgerbegegnung. Bis zu 80 % der Kosten werden aus EU-Mitteln übernommen.

Fördergeber
EU (EFRE); zuständig in Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
EU
Gebiet
Programmgebiet Bayern–Tschechien: ostbayerische Landkreise und Städte in Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern sowie Pilsner, Karlsbader und Südböhmischer Bezirk
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
mind. 20 % (EFRE bis 80 %)
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Kulturerbe und Museum, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Investitionen und Ausstattung, Festivals und Veranstaltungen, Austausch und Reisen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Pflicht: mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner mit gemeinsamer Vorbereitung und Umsetzung (dazu gemeinsames Personal und/oder Finanzierung); Lead-Partner-Prinzip. Antrag zweisprachig vorbereiten, Einreichung im System Jems; Einreichtermine richten sich nach den Sitzungen des Begleitausschusses (zuletzt Frist 18.08.2026, Sitzung 01.–02.12.2026). Achtung: In Priorität 4 (Kultur/Tourismus) sind laut Programm keine EFRE-Mittel mehr frei, nur rund 1,5 Mio. € nationale Vorfinanzierung. Ansprechpartner: Regierung von Oberfranken, Oberpfalz bzw. Niederbayern. Für kleinere Vorhaben gibt es den Kleinprojektefonds (Euregios). Projekte müssen bis 30.06.2029 abgeschlossen sein.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Förderung für spartenübergreifende Projekte · Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Kulturelle Bildung