Projektförderung Bildende Kunst
Antragjederzeit
Zuschüsse für Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen und Publikationen professioneller bildender Künstler:innen, Kunstvereine und Kurator:innen; das Ergebnis muss in Hessen gezeigt werden.
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK)
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Hessen
- Förderart
- Zuschuss
- Eigenanteil
- Förderung i. d. R. bis ein Drittel der Ausgaben, ausnahmsweise bis 50 %
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Vereine
- Sparten
- Bildende Kunst
- Gefördert werden
- Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Publikationen und Tonträger
- Rhythmus
- Antrag jederzeit möglich
Worauf achten
Nicht mehr immatrikuliert. Anträge ganzjährig, mind. 10 Wochen vor Beginn, online (antrag.hessen.de). Jury entscheidet voraussichtlich zum 01.04., 01.08. und 01.11.; Anträge zum 01.11. nur fürs Folgejahr.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.
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