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Projektförderung Bildende Kunst

Antragjederzeit

Zuschüsse für Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen und Publikationen professioneller bildender Künstler:innen, Kunstvereine und Kurator:innen; das Ergebnis muss in Hessen gezeigt werden.

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK)
Ebene
Land
Gebiet
Hessen
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
Förderung i. d. R. bis ein Drittel der Ausgaben, ausnahmsweise bis 50 %
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Ausstellungen, Publikationen und Tonträger
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Nicht mehr immatrikuliert. Anträge ganzjährig, mind. 10 Wochen vor Beginn, online (antrag.hessen.de). Jury entscheidet voraussichtlich zum 01.04., 01.08. und 01.11.; Anträge zum 01.11. nur fürs Folgejahr.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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