Dreijährige Ensembleförderung Musik
Freie professionelle Musikensembles aus Bremen erhalten für drei Jahre 5.000 bis 25.000 € jährlich, um Profil und Strukturen planbar aufzubauen. Voraussetzung sind mindestens drei Mitglieder, ein Jahr kontinuierliche Arbeit und ein Arbeitsschwerpunkt in Bremen.
Zurzeit läuft keine Ausschreibung. Ob es eine neue Runde gibt, erfährst du beim Fördergeber.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Senator für Kultur Bremen
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Freie Hansestadt Bremen (Bremen und Bremerhaven)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördersumme
- 5.000 € bis 25.000 €
- Eigenanteil
- mind. 10 % der Gesamtausgaben als Barmittel
- Antragsberechtigt
- Künstlergruppen, Vereine
- Sparten
- Musik
- Gefördert werden
- Strukturförderung, Projekte und Produktionen
- Rhythmus
- einmalige Ausschreibung
Worauf achten
Derzeit keine Ausschreibung: Die Frist für den Förderzeitraum 2027–2029 war der 30.09.2026 (30.09. des Vorjahres). Eine nächste Runde ist nicht angekündigt. Projektensembles mit wechselnder Besetzung sind ausgeschlossen; höchstens zweimal pro Ensemble; Eigenanteil nur in bar; unvollständige Anträge können herausfallen. Fachjury empfiehlt, kein Rechtsanspruch.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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