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Projektförderung Kultur (allgemeines Projektmittelverfahren)

Fristbeim Fördergeber

Jährliches Verfahren zur Förderung befristeter künstlerischer und kultureller Projekte vor allem der freien Szene in Bremen, in allen Sparten von bildender Kunst bis Stadtkultur. Neben der Projektförderung (bis ein Jahr) gibt es eine Konzept- und Entwicklungsförderung für bis zu drei Jahre; Fachjurys bereiten die Entscheidung der Kulturdeputation vor.

Fördergeber
Senator für Kultur Bremen
Ebene
Land
Gebiet
Stadtgemeinde Bremen (Ausnahmen für Projekte in der Metropolregion Bremen/Oldenburg)
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
grundsätzlich mind. 10 % (Eigenmittel, Einnahmen, Drittmittel)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Literatur, Film und Medien, Soziokultur, Kulturelle Bildung, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antragsphase für Projekte 2027 lief bis 30.9.2026 (online). Vertragsabschlüsse oder Raumbuchungen vor Bewilligung gelten als Maßnahmenbeginn und machen das Projekt förderunfähig. Mindesthonorar für professionelle Künstler:innen 50 € netto pro Auftrittsstunde, Mindestlohn einhalten. Keine kommerziellen Projekte, keine Doppelförderung über mehrere Linien. Unterschrift derzeit per Post nachreichen. Richtlinie gilt 1.3.2025–31.12.2029. Die Webseite des Senators zeigte bei der Prüfung teils veraltete Inhalte.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fördersumme.

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