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CERV – Städtepartnerschaften (Town Twinning)

Fristbeim Fördergeber

Fördert Begegnungen zwischen Bürger:innen von Partnerstädten aus mindestens zwei Ländern, etwa Festivals, Diskussionsformate oder kulturelle Austauschtage zu europäischen Themen. Gezahlt wird eine feste Pauschale von rund 8.500 bis 50.700 € je Projekt.

Fördergeber
Europäische Kommission / EACEA (Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte)
Ebene
EU
Gebiet
EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
8.455 € bis 50.745 €
Eigenanteil
Pauschalförderung (Lump Sum); kein fester Fördersatz
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Soziokultur
Gefördert werden
Festivals und Veranstaltungen, Austausch und Reisen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Aufruf 2026 endete am 23.09.2026; nächster Aufruf vermutlich 2027 (Termin noch nicht veröffentlicht). Antragsberechtigt sind nur Kommunen, Partnerschaftskomitees oder gemeinnützige Organisationen, die Kommunen vertreten – Kulturvereine also über die Stadt bzw. das Partnerschaftskomitee. Je Veranstaltung mindestens 50 Teilnehmende, davon mindestens 25 eingeladene aus dem Ausland; Online-Formate zählen nicht. Laufzeit 6–12 Monate. Antrag im EU-Portal Funding & Tenders. Beratung: Kontaktstelle CERV Deutschland, Bonn (info@kontaktstelle-cerv.de, www.kontaktstelle-cerv.de).

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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