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Stiftung Bayerischer Musikfonds

Fristbeim Fördergeber

Kleine Zuschüsse für Konzerte, Reihen und Festivals in Bayern, besonders mit jungen Interpret:innen, zeitgenössischer oder Alter Musik und Nachwuchs-Kammermusik. Antragsteller ist der Veranstalter, nicht die Musiker:innen.

Fördergeber
Stiftung Bayerischer Musikfonds (c/o StMWK)
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
500 € bis 1.500 €
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen
Sparten
Musik
Gefördert werden
Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Stiftungsrat tagt i. d. R. im Mai und November; vollständige Anträge müssen etwa zwei Wochen vorher vorliegen und vor dem Konzerttermin eingehen. Förderung höchstens alle drei Jahre. Nicht kombinierbar mit staatlicher Förderung (z. B. Festivalförderung, Kulturfonds). Ausgeschlossen u. a. Benefiz, Jahresprogramme, Tanz/Film, spartenübergreifende Projekte, Laienmusik (außer besondere Anlässe).

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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