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Förderung nichtstaatlicher Museen in Bayern

Fristbeim Fördergeber

Projektzuschüsse für Träger dauerhaft geöffneter, gemeinnütziger Museen: Konzepte, Dauerausstellungen, Depots, Restaurierung, Inventarisierung und Digitalisierung, Provenienzforschung, Vermittlung und Barrierefreiheit. Die Landesstelle berät fachlich und muss die Maßnahme befürworten.

Fördergeber
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege)
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
mind. 10 % frei verfügbare Eigenmittel; Förderung höchstens 50 %
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Ausstellungen, Digitalisierung, Vermittlung und Bildung, Investitionen und Ausstattung, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Keine Sonder-/Wechselausstellungen, kein laufender Betrieb, keine reinen Baumaßnahmen. Voraussetzungen u. a. qualifizierte Leitung, feste Öffnungszeiten, gesicherte Sammlung und Räume (bei Fremdeigentum i. d. R. 10 Jahre Kündigungsschutz). Höchstens drei Jahre. Vorhaben erst nach Bewilligung beginnen. Antragstermin: Das BayernPortal nennt einerseits den 30. Juni des Förderjahres, andererseits 'keine festen Fristen' – vorher bei der Landesstelle klären.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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