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Bayerische Landesstiftung – Förderung Denkmäler und Museen

Antragjederzeit

Die landeseigene Stiftung bezuschusst vor allem bauliche Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern sowie Baumaßnahmen nichtstaatlicher Museen. Gefördert werden abgegrenzte, eher größere Einzelvorhaben in Bayern.

Fördergeber
Bayerische Landesstiftung
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Antrag mit Formular Denkmal/Museum vor Maßnahmebeginn an die Geschäftsstelle; Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege bzw. der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen. Keine laufenden Kosten, keine institutionelle Förderung, keine kommunalen Pflichtaufgaben. Nicht kombinierbar mit dem Entschädigungsfonds und dem Kulturfonds Bayern. Zweckbindung 25 Jahre; Vergabe an Generalübernehmer ausgeschlossen. Fördersätze nennt die Richtlinie nicht.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme.

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