Bayerische Kunstförderpreise
Fristbeim Fördergeber
Bis zu 17 Preise à 7.000 € jährlich für herausragende Künstler:innen am Beginn ihrer Laufbahn, u. a. mit Sonderpreisen für Tanz und literarische Übersetzung.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Freistaat Bayern
- Förderart
- Preis
- Fördersumme
- 7.000 € bis 7.000 €
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Künstlergruppen
- Sparten
- Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Literatur
- Gefördert werden
- Preise und Auszeichnungen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Keine Eigenbewerbung: Vorschläge kommen von Akademien, Verbänden, Museen, Verlagen, Theatern oder dem Gutachterausschuss. Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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