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Bayerische Kunstförderpreise

Fristbeim Fördergeber

Bis zu 17 Preise à 7.000 € jährlich für herausragende Künstler:innen am Beginn ihrer Laufbahn, u. a. mit Sonderpreisen für Tanz und literarische Übersetzung.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Preis
Fördersumme
7.000 € bis 7.000 €
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen
Sparten
Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Literatur
Gefördert werden
Preise und Auszeichnungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Keine Eigenbewerbung: Vorschläge kommen von Akademien, Verbänden, Museen, Verlagen, Theatern oder dem Gutachterausschuss. Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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