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Impulsprogramm Volksmusik

Fristbeim Fördergeber

Festbeträge bis 3.000 € (Jahreskurs) bzw. 1.500 € (Halbjahr) für regelmäßige Volksmusikkurse mit externen Referent:innen, die in Kitas, Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheimen oder Vereinen neue Gruppen anstoßen.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 3.000 €
Antragsberechtigt
Vereine, Schulen und Kitas, öffentliche Einrichtungen, Kommunen
Sparten
Musik, Kulturelle Bildung
Gefördert werden
Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nur für Einrichtungen, die bisher (seit Juni 2022) keine Volksmusik anbieten; keine bestehenden Gruppen, kein reiner Instrumentalunterricht. Referent:innen müssen vorab im Referentenpool registriert sein. Antrag zu Sammelterminen über die Plattform (BayernID/ELSTER); der letzte genannte Termin (30.09.2026) ist abgelaufen, der nächste ist nicht veröffentlicht.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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