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Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (HDRFöR)

Antragjederzeit

Förderung innovativer, fachübergreifender Heimatprojekte mit Digitalschwerpunkt, z. B. Apps oder Plattformen, die regionale Identität stärken. Bewilligungszeitraum bis drei Jahre.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ebene
Land
Gebiet
Freistaat Bayern
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 300.000 €
Eigenanteil
Basisfördersatz 50 %, mit Zuschlägen (ländlicher Raum, besonderer Handlungsbedarf, interkommunal) bis 90 %
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Digitalisierung, Projekte und Produktionen
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Antragsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte sowie Vereine, Stiftungen, steuerbegünstigte UG/GmbH (andere Träger nur mit Landkreis/Bezirk/kreisfreier Stadt als Mitglied). Erst Projektskizze an das Ministerium, dann Beratungsgespräch, Antrag bei der Regierung. Bei Ausgaben bis 50.000 € Antrag bis 30. September des Vorjahres. Achtung: Richtlinie gilt bis 31.12.2026; Fortführung ab 2027 nicht bestätigt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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