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Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum (BYCZFöR)

Antragjederzeit

Zuschüsse für zukunftsweisende, grenzüberschreitende Projekte im ländlichen Raum an der Grenze zu Tschechien, die mindestens zwei Themenfelder wie Kultur, Demografie oder Tourismus verbinden.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ebene
Land
Gebiet
Antragsteller mit Sitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken (Grenzraum zu Tschechien)
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 400.000 €
Eigenanteil
Basisfördersatz bis 70 % (Erstförderung), Zuschläge bis 15 % bzw. 5 %
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Austausch und Reisen
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Vorher Beratungsgespräch mit Referat 52 des Heimatministeriums. Antragstellung zum 1. oder 15. eines Monats, mindestens sechs Wochen vor Förderbeginn. Andere Rechtsträger nur mit kommunaler Gebietskörperschaft als Mitglied. Bewilligungszeitraum bis vier Jahre.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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