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Landesförderung Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren

voraussichtl.31.01.2027

Landesförderung für freie, gemeinnützige Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in vier Linien: laufende Programmarbeit, Projekte, Ausstattung und Bau.

Fördergeber
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK); Antragsverfahren über LAKS Baden-Württemberg
Ebene
Land
Gebiet
Baden-Württemberg
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.01.2027 (voraussichtlich) – Einreichfrist jeweils 31. Januar; Formulare für 2027 laut LAKS ab Ende 2026
Fördersumme
bis 350.000 €
Eigenanteil
Kommune/Landkreis muss das Doppelte der Landesförderung aus dem Kulturhaushalt geben (2:1); bei Ausstattung mind. gleiche Höhe
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Soziokultur, spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Investitionen und Ausstattung, Strukturförderung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Mind. drei Jahre soziokulturelle Tätigkeit in BW, regelmäßiges spartenübergreifendes Programm mit Eigenveranstaltungen. Ohne kommunale Förderung keine Landesförderung. Erstantragsteller vorher bei der LAKS melden. Kleinantragsteller (bis ca. 25.000 €) haben Vorrang. Verwaltungsvorschrift gilt bis 31.12.2027.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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