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Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen (INK)

Frist15.11.2026

Jährliches Investitionsprogramm (bis 20 Mio. Euro Bundesmittel) für Bau und Ausstattung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, z. B. Gebäudehülle, Haustechnik, Dauerausstellungen, Barrierefreiheit, Sicherheit und Klimaschutz. Laufzeit bis zu vier Jahre.

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.11.2026 – Meldung der priorisierten Projekte durch die Länder an die BKM für die Tranche 2027; Antrag vorher über die oberste Landeskulturbehörde (deren Frist ist früher)
Eigenanteil
Bund i. d. R. bis 50 %; Rest bevorzugt Land, ferner Eigenmittel, Kommune, Dritte
Antragsberechtigt
öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Kein Direktantrag beim Bund: das Land priorisiert und meldet. Nationale Bedeutung muss begründet sein. Hohe Kofinanzierung; frühzeitig mit dem Landesministerium klären.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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