KulturtöpfePassende Programme finden

Förderung von Projekten auf Grundlage des deutsch-polnischen Vertrages

voraussichtl.31.03.2027

Jährlich rund 300.000 Euro für Projekte, die polnische Sprache und Kultur in Deutschland pflegen oder den deutsch-polnischen Austausch fördern. Alle Sparten; Jugendprojekte mit bundesweiter Wirkung haben Vorrang.

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.03.2027 (voraussichtlich) – für Projekte im zweiten Halbjahr 2027; zweiter Stichtag jeweils 30.9. für das erste Halbjahr des Folgejahres
Fördersumme
bis 20.000 €
Eigenanteil
Fehlbedarfsfinanzierung; Vollfinanzierung grundsätzlich ausgeschlossen (Eigen-, Landes-, Kommunal- oder Spendenmittel nötig)
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Austausch und Reisen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nur gemeinnützige oder öffentliche Träger mit Sitz in Deutschland; Antragsteller muss selbst durchführen. Bundesweite Bedeutung nötig. Kein Beginn vor Antrag. Ab 500 Euro drei Vergleichsangebote. Online-Antrag über verwaltung.bund.de.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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