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Denkmalschutz-Sonderprogramm

Fristbeim Fördergeber

Bundesmittel für Substanzerhaltung und Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe prägender Baudenkmäler sowie historischer Orgeln. Die Auswahl trifft letztlich der Haushaltsausschuss des Bundestags.

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Eigenanteil
Bund max. 50 % der förderfähigen Kosten; Rest von Eigentümer, Land, Kommune oder Dritten (keine EU- oder anderen Bundesmittel)
Antragsberechtigt
Kommunen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
Sparten
Kulturerbe und Museum, Design und Architektur, Musik
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antrag nur über die Landesdenkmalbehörde, die die nationale Bedeutung bestätigt (z. B. BLfD in Bayern, Frist dort früher als beim Bund). DS XV (2026, 50 Mio. Euro) ist abgelaufen (BKM-Eingang 2.10.2026); die Programme wurden zuletzt jährlich aufgelegt, eine Runde 2027 ist nicht angekündigt. Stark überzeichnet. Renovierung, Umbau und Nutzungsmodernisierung nicht förderfähig; Beginn erst nach Bewilligung.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fristen, Antragsberechtigung.

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Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Design und Architektur · Förderung für Musik