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Theaterförderung des Bezirks Schwaben

voraussichtl.15.02.2027

Zuschüsse bis 5.000 € pro Theaterprojekt (bis 7.500 € für den Jahresbetrieb) mit überregionaler Wirkung und Schwerpunkten wie Kinder und Jugend, Inklusion, Integration, Prävention oder Mundart.

Fördergeber
Bezirk Schwaben
Ebene
Region
Gebiet
Bezirk Schwaben
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.02.2027 (voraussichtlich) – Projekte Juli–Dezember 2027; für Januar–Juni gilt der 15. September des Vorjahres. Datum aus der ständigen Fristregel des Fördergebers abgeleitet; vor Einreichung prüfen.
Fördersumme
bis 7.500 €
Eigenanteil
bis 20 % der Projektkosten (Defizitdeckung); Gemeinde/Landkreis mind. 10 % der Gesamtkosten
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Theater
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Strukturförderung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Kommune bzw. Landkreis müssen i. d. R. mind. 10 % der Kosten tragen; Kommunen selbst nicht antragsberechtigt. Keine weitere Bezirksförderung gleichzeitig. Richtlinienstand 2019 – Aktualität vor Antrag prüfen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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