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Musik- und Festivalförderung des Bezirks Schwaben

voraussichtl.15.02.2027

Zuschüsse für schwabenweite und kreisweite Musikprojekte, Sonderprojekte und neue Musikreihen sowie Gagenzuschüsse für Popularmusik-Festivals und Inklusionsworkshops. Neue Richtlinie seit 1. Januar 2026.

Fördergeber
Bezirk Schwaben
Ebene
Region
Gebiet
Bezirk Schwaben
Förderart
Zuschuss
Fristen
15.02.2027 (voraussichtlich) – Allgemeine Projekte Juli–Dezember 2027; für Januar–Juni gilt der 15. September des Vorjahres. Datum aus der ständigen Fristregel des Fördergebers abgeleitet; vor Einreichung prüfen.
Fördersumme
bis 10.000 €
Eigenanteil
höchstens 20 % der Projektkosten (Popularmusik-Festivals 50 % der Gagen, Inklusionsworkshops 90 %)
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen
Sparten
Musik
Gefördert werden
Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Bei schwaben-, kreisweiten und Sonderprojekten ist eine angemessene Beteiligung von Gemeinde und Landkreis (ersatzweise Dritter) nötig. Planung allgemeiner Projekte bis 15. September des Vorjahres anzeigen. Neue Musikreihen/Inklusionsworkshops bis 1. Oktober, Popularmusik-Festivals 12 Wochen vor Beginn – solange Mittel reichen. Kommunen nur ausnahmsweise; keine kommerziellen oder Benefizprojekte.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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