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Förderung der Freien Darstellenden Künste

voraussichtl.31.05.2027

Förderlinien für freie Theater, Tanz und Performance mit Sitz in Brandenburg: Einzelprojekte bis 90.000 € pro Jahr, Konzeptionsförderung bis 220.000 €, Strukturförderung für Produktionshäuser sowie Festival-, Gastspiel-, Wiederaufnahme- und Infrastrukturförderung. Erstanträge und Projekte im ländlichen Raum sind ausdrücklich erwünscht.

Fördergeber
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Ebene
Land
Gebiet
Brandenburg
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.05.2027 (voraussichtlich) – Ausschlussfrist Struktur-, Konzeptions- und Einzelprojektförderung für 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet; 30.09.2027 (voraussichtlich) – Ausschlussfrist Festival-, Gastspiel-, Wiederaufnahme- und Infrastrukturförderung für 2028; Jahr aus dem vom Fördergeber genannten jährlichen Stichtag abgeleitet
Fördersumme
2.500 € bis 90.000 €
Eigenanteil
gesicherter, angemessener Eigen- oder Drittmittelanteil (kein fester Satz)
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Künstlergruppen
Sparten
Theater, Tanz
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Festivals und Veranstaltungen, Strukturförderung, Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen; Personengesellschaften nur für Einzelprojekte und Gastspiele/Festivals. Einzelprojekte brauchen mindestens drei Aufführungen in Brandenburg. Keine Zuwendungen unter 2.500 €, keine rückwirkende Förderung, keine vorwiegend digitalen/Streaming-Formate, kein Catering und keine unbaren Eigenleistungen. Fällt die Frist aufs Wochenende, gilt der nächste Werktag. Antrag online, zusätzlich unterschrieben als PDF per E-Mail.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle.

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