KUNSTFONDS_Plattformen
Fristbeim Fördergeber
Fördert mehrmonatige Ausstellungs-, Symposiums- und Vermittlungsprojekte zeitgenössischer Kunst an festen Kunstorten (Kunstvereine, Kunsthäuser, städtische Galerien) sowie ortsungebundene Kollektive und freie Kurator:innen – ausdrücklich auch außerhalb der Kunstmetropolen.
- Fördergeber
- Stiftung Kunstfonds
- Ebene
- Bund
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fördersumme
- 10.000 € bis 80.000 €
- Eigenanteil
- mind. 20 % der Gesamtkosten (Eigenleistung bis 20 % der Fördersumme); Gesamtkosten max. 160.000 Euro
- Antragsberechtigt
- Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Künstlergruppen, Einzelpersonen
- Sparten
- Bildende Kunst
- Gefördert werden
- Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Letzte Frist 31.8.2026 abgelaufen; nächste Ausschreibung noch nicht veröffentlicht (bisher jährlich, Sommer). Freie Gruppen brauchen GbR-Vertrag. Projekte müssen in Deutschland stattfinden; keine Kunstankäufe oder Baumaßnahmen.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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