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Fristbeim Fördergeber

Fördert mehrmonatige Ausstellungs-, Symposiums- und Vermittlungsprojekte zeitgenössischer Kunst an festen Kunstorten (Kunstvereine, Kunsthäuser, städtische Galerien) sowie ortsungebundene Kollektive und freie Kurator:innen – ausdrücklich auch außerhalb der Kunstmetropolen.

Fördergeber
Stiftung Kunstfonds
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
10.000 € bis 80.000 €
Eigenanteil
mind. 20 % der Gesamtkosten (Eigenleistung bis 20 % der Fördersumme); Gesamtkosten max. 160.000 Euro
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Künstlergruppen, Einzelpersonen
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Letzte Frist 31.8.2026 abgelaufen; nächste Ausschreibung noch nicht veröffentlicht (bisher jährlich, Sommer). Freie Gruppen brauchen GbR-Vertrag. Projekte müssen in Deutschland stattfinden; keine Kunstankäufe oder Baumaßnahmen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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Förderung für Bildende Kunst