KulturtöpfePassende Programme finden

Projektförderung Berufsgruppe III (Film, Fernsehen, Bewegtbild)

voraussichtl.31.03.2027

Die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst unterstützt Vorhaben rund um das Filmschaffen: Publikationen, Symposien, Masterclasses, Werkstattgespräche, Ausstellungen, die Sicherung von Nachlässen und befristete Fortbildungsstipendien. Vorhaben zu Vielfalt, Klimaschutz und gesellschaftlichem Wandel werden besonders beachtet.

Fördergeber
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Ebene
Stiftung
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.03.2027 (voraussichtlich) – Stichtage jeweils 31. März und 30. September; nur über das Online-Portal
Eigenanteil
in der Regel bis zu 50 % Förderung bei Fachveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses; bis 100 % in begründeten Einzelfällen
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
Sparten
Film und Medien
Gefördert werden
Publikationen und Tonträger, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Austausch und Reisen, Stipendien und Residenzen, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Keine Förderung von Filmproduktionen selbst, keine Filmfestivals, keine studentischen Arbeiten oder Dissertationen. Projekt muss im laufenden oder folgenden Jahr stattfinden und darf noch nicht begonnen haben, keine rückwirkende Förderung. Kein Doppelantrag bei VG Bild-Kunst; keine Auszahlung, wenn die Stiftung Kunstfonds dasselbe Projekt fördert. Abgelehnte Anträge nur einmal und mit wesentlichen Änderungen erneut. Ob eine Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst nötig ist, sagt die Richtlinie nicht. Für bildende Kunst (Berufsgruppe I) und Fotografie/Design (II) gibt es eigene Richtlinien, die Infoseite der Stiftung war nicht abrufbar.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

Förderung für Film und Medien