Projektförderung Berufsgruppe III (Film, Fernsehen, Bewegtbild)
Die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst unterstützt Vorhaben rund um das Filmschaffen: Publikationen, Symposien, Masterclasses, Werkstattgespräche, Ausstellungen, die Sicherung von Nachlässen und befristete Fortbildungsstipendien. Vorhaben zu Vielfalt, Klimaschutz und gesellschaftlichem Wandel werden besonders beachtet.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
- Ebene
- Stiftung
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 31.03.2027 (voraussichtlich) – Stichtage jeweils 31. März und 30. September; nur über das Online-Portal
- Eigenanteil
- in der Regel bis zu 50 % Förderung bei Fachveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses; bis 100 % in begründeten Einzelfällen
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Künstlergruppen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen
- Sparten
- Film und Medien
- Gefördert werden
- Publikationen und Tonträger, Festivals und Veranstaltungen, Ausstellungen, Austausch und Reisen, Stipendien und Residenzen, Recherche und Entwicklung
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Keine Förderung von Filmproduktionen selbst, keine Filmfestivals, keine studentischen Arbeiten oder Dissertationen. Projekt muss im laufenden oder folgenden Jahr stattfinden und darf noch nicht begonnen haben, keine rückwirkende Förderung. Kein Doppelantrag bei VG Bild-Kunst; keine Auszahlung, wenn die Stiftung Kunstfonds dasselbe Projekt fördert. Abgelehnte Anträge nur einmal und mit wesentlichen Änderungen erneut. Ob eine Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst nötig ist, sagt die Richtlinie nicht. Für bildende Kunst (Berufsgruppe I) und Fotografie/Design (II) gibt es eigene Richtlinien, die Infoseite der Stiftung war nicht abrufbar.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.