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Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Antragjederzeit

Zuschüsse für Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern, Restaurierung, Sicherung archäologischer Befunde, historische Gärten sowie Bauaufnahmen und Gutachten im Saarland.

Fördergeber
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland; Antrag beim Landesdenkmalamt
Ebene
Land
Gebiet
Saarland
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
bis 10.000 €
Eigenanteil
i. d. R. mind. 25 %; Zuschuss i. d. R. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Vereine
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
Antrag jederzeit möglich

Worauf achten

Antrag vor Maßnahmebeginn beim Landesdenkmalamt (Eigentümer oder mit deren Zustimmung). Bagatellgrenze 500 €. Achtung: Die Richtlinie gilt laut Förderdatenbank bis 31.12.2026. Alle Angaben stammen aus der Förderdatenbank des Bundes – saarland.de war für den automatischen Abruf gesperrt, eine Prüfung an der Originalquelle steht aus.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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