Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)
Antragjederzeit
Zuschüsse für Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern, Restaurierung, Sicherung archäologischer Befunde, historische Gärten sowie Bauaufnahmen und Gutachten im Saarland.
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung und Kultur Saarland; Antrag beim Landesdenkmalamt
- Ebene
- Land
- Gebiet
- Saarland
- Förderart
- Zuschuss
- Fördersumme
- bis 10.000 €
- Eigenanteil
- i. d. R. mind. 25 %; Zuschuss i. d. R. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Vereine
- Sparten
- Kulturerbe und Museum
- Gefördert werden
- Investitionen und Ausstattung, Recherche und Entwicklung
- Rhythmus
- Antrag jederzeit möglich
Worauf achten
Antrag vor Maßnahmebeginn beim Landesdenkmalamt (Eigentümer oder mit deren Zustimmung). Bagatellgrenze 500 €. Achtung: Die Richtlinie gilt laut Förderdatenbank bis 31.12.2026. Alle Angaben stammen aus der Förderdatenbank des Bundes – saarland.de war für den automatischen Abruf gesperrt, eine Prüfung an der Originalquelle steht aus.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.
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