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Erhalt des schriftlichen Kulturgutes in Archiven und Bibliotheken

Frist28.02.2027

Zuschüsse für Maßnahmen, die Schäden an schriftlichem Kulturgut in Archiven und Bibliotheken erfassen, Bestände dauerhaft sichern und vorhandene Schäden beheben – von Urkunden, Akten und Karten bis zu Handschriften, Nachlässen und regional bedeutsamer Literatur. Auch Netzwerkaufbau, Schulungen, Fachtagungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit sind förderfähig.

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Ebene
Land
Gebiet
Schleswig-Holstein
Förderart
Zuschuss
Fristen
28.02.2027 – jährlich bis 28. Februar (Poststempel)
Eigenanteil
in der Regel mind. 25 % (Förderquote 75 %)
Antragsberechtigt
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Projekte und Produktionen, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Bibliotheken und Archive in SH, deren Bestände der Öffentlichkeit zugänglich sind; wissenschaftliche Hochschulbibliotheken sind ausgeschlossen. Entscheidung durch das Fachreferat Kulturelles Erbe auf Vorschlag des Beirats zur Bestandserhaltung.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Antragsberechtigung, Fördersumme, Richtlinie.

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