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Projektförderung

Fristbeim Fördergeber

Die Stiftung der niedersächsischen Sparkassen fördert überregional bedeutsame Ausstellungen, herausragende Konzerte und Festivals, Kompositionsaufträge, Museumsprojekte und Ankäufe sowie die Erhaltung von Baudenkmalen und denkmalgeschützten Kirchenorgeln. Entscheidungen fallen zweimal im Jahr.

Fördergeber
Niedersächsische Sparkassenstiftung
Ebene
Stiftung
Gebiet
Niedersachsen
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Einzelpersonen
Sparten
Bildende Kunst, Musik, Kulturerbe und Museum
Gefördert werden
Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen, Investitionen und Ausstattung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Projekt muss in Niedersachsen stattfinden, Träger muss gemeinnützige Zwecke verfolgen (bei Denkmalen auch private Eigentümer:innen). Antrag zwingend vor Projektbeginn, mit detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Nicht gefördert: Kunst im öffentlichen Raum, Preise und Stipendien Dritter, reine Druckkosten, Kunstvermittlung und Gartendenkmale (dafür VGH-Stiftung). Fristen 2026 waren 13.4. und 19.8.; Termine 2027 noch nicht veröffentlicht. Frühzeitige Beratung durch die Fachreferate empfohlen.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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