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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Fristbeim Fördergeber

Landesprogramm für Investitionen, Ausstattung, Digitalisierung und kleinere Baumaßnahmen kleiner Kultureinrichtungen mit Zuschüssen von 1.000 bis 25.000 €. Anträge gehen an die regional zuständige Landschaft bzw. den Landschaftsverband, die auch die Stichtage festlegen.

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Abwicklung über Landschaften und Landschaftsverbände)
Ebene
Land
Gebiet
Niedersachsen
Förderart
Zuschuss
Fördersumme
1.000 € bis 25.000 €
Eigenanteil
mind. 25 % (Förderquote bis 75 %)
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Unternehmen, Künstlergruppen
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung, Digitalisierung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Einrichtungen in der Regel mit höchstens drei Vollzeitstellen, öffentlich zugängliches Kulturprogramm. Öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgeschlossen. Stichtage unterscheiden sich je Region (siehe Einträge der Landschaften). Laut Landschaftsverband Osnabrücker Land ist das Programm verstetigt.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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