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Ausstellungsförderung für zeitgenössische bildende Kunst

Fristbeim Fördergeber

Das ifa übernimmt für Künstler:innen aus Deutschland Reise- und Aufenthaltskosten, Transport der Werke und Technikmiete, wenn eine nichtkommerzielle Institution im Ausland sie zu einer Einzel- oder Gruppenausstellung oder Biennale einlädt. Ziel ist die Sichtbarkeit der Kunst aus Deutschland und interkultureller Austausch.

Fördergeber
ifa – Institut für Auslandsbeziehungen e.V.
Ebene
Bund
Gebiet
Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland; Ausstellungen im Ausland
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Künstlergruppen
Sparten
Bildende Kunst
Gefördert werden
Ausstellungen, Austausch und Reisen
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Mindestens fünf Jahre Wohnsitz in Deutschland; Studierende ausgeschlossen, keine Förderung im Herkunftsland. Nötig ist eine konkrete Einladung ohne Verkauf und ohne Kostenbeteiligung der Künstler:innen. Antrag online, zusätzlich unterschrieben per Post; je drei Kostenangebote. Frist bisher jeweils 15. Juli für Projekte im Folgejahr; die Seite nennt die Frist für 2027 noch nicht verbindlich. Keine Höchstbeträge angegeben, Erstattung nach Belegen.

Geprüft am 26.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fristen, Fördersumme.

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