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Förderung internationaler Kulturaustausch

Fristbeim Fördergeber

Projektförderung der Kulturbehörde für internationale Kooperationen Hamburger Kulturschaffender mit zwei Antragsterminen pro Jahr.

Fördergeber
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Ebene
Land
Gebiet
Freie und Hansestadt Hamburg
Förderart
Zuschuss
Sparten
spartenübergreifende Projekte
Gefördert werden
Austausch und Reisen, Projekte und Produktionen
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Stichtage laut Behörde: 15. September (Projekte ab 1. Januar) und 15. März (Projekte ab 1. Juli). Die Fristenübersicht nennt für Projekte ab 1.7.2027 widersprüchlich den „15. März 2026“; Termin vor Antrag bei der Behörde klären.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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