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Kinoförderung nach FFG (Modernisierung, Neubau, Barrierefreiheit)

Frist16.12.2026

Förderung von Modernisierung, Neubau und Wiedereröffnung von Kinos bis 200.000 Euro pro Jahr und Spielstätte; Barrierefreiheit bis 350.000 Euro als reiner Zuschuss. Zusätzlich bis 5.000 Euro für Beratung und Filmbildung.

Fördergeber
Filmförderungsanstalt (FFA)
Ebene
Bund
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
16.12.2026 – Ende 1. Einreichzeitraum (unter Vorbehalt); 18.02.2027; 15.04.2027; 17.06.2027; 19.08.2027; 21.10.2027
Fördersumme
bis 350.000 €
Eigenanteil
mind. 20 % echte Eigenmittel (keine Dritt- oder Kreditmittel); Förderung bis 50 %, je zur Hälfte Zuschuss und Darlehen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen
Sparten
Film und Medien
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung, Vermittlung und Bildung
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Kino braucht FFA-Betreibernummer. Reine Instandhaltung nicht förderfähig. Max. zwei Anträge pro Spielstätte und Jahr; Darlehen max. 25 % des Vorjahres-Nettokartenumsatzes. Beginn binnen sechs Monaten nach Bescheid. Vor dem 9.10.2026 angelegte Antragsentwürfe wurden gelöscht. Bei Knappheit Vorrang für Barrierefreiheit.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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