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Projektförderung

voraussichtl.01.03.2027

Die Stiftung mit Sitz in der Schweiz unterstützt Vorhaben der zeitgenössischen Musik: Uraufführungen, Kompositionsaufträge, Festivals, Akademien, Vermittlung und musikwissenschaftliche Publikationen. Gefördert werden künstlerische Kosten als Teilfinanzierung.

Fördergeber
Ernst von Siemens Musikstiftung
Ebene
Stiftung
Gebiet
international; Veranstalter aus Deutschland antragsberechtigt
Förderart
Zuschuss
Fristen
01.03.2027 (voraussichtlich) – 14 Uhr MEZ, für Projekte ab Juli 2027; Portal öffnet im Januar 2027. Weiterer Termin jeweils 1. Oktober für Projekte des Folgejahres.
Antragsberechtigt
Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen
Sparten
Musik
Gefördert werden
Festivals und Veranstaltungen, Projekte und Produktionen, Vermittlung und Bildung, Publikationen und Tonträger
Rhythmus
mehrere Termine im Jahr

Worauf achten

Nur die veranstaltende Institution kann beantragen, keine Einzelpersonen oder Eigenbewerbungen. Keine Vollfinanzierung: mindestens ein weiterer Geldgeber sollte einen ähnlichen Betrag tragen. Höchstens ein Antrag pro Institution und Termin, ein gefördertes Projekt pro Jahr, maximal drei in drei Jahren. Keine Stipendien, kommerziellen CDs, hochschulinternen Projekte oder institutionelle Förderung. Bei jungen Komponist:innen Partituren und Aufnahmen per dauerhaftem Cloud-Link beilegen. Abgelehnte Projekte können nicht erneut eingereicht werden.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle · einzelne Angaben ließen sich an der Originalquelle nicht belegen.

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