Allgemeine Projektförderung
Frist31.10.2026
Fördert überregional bedeutsame Literaturvorhaben von Institutionen: Editionen, Nachlasserschließung, Literaturzeitschriften, Symposien und Modellprojekte zur Vermittlung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur.
- Fördergeber
- Deutscher Literaturfonds e.V.
- Ebene
- Bund
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 31.10.2026 – Frühjahrssitzung, Förderbeginn frühestens April 2027; 30.04.2027 – Herbstsitzung, Förderbeginn frühestens November 2027
- Fördersumme
- bis 100.000 €
- Antragsberechtigt
- Vereine, gGmbHs und Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
- Sparten
- Literatur
- Gefördert werden
- Publikationen und Tonträger, Vermittlung und Bildung, Festivals und Veranstaltungen
- Rhythmus
- mehrere Termine im Jahr
Worauf achten
Nur Institutionen mit Sitz in Deutschland (z. B. Verlage, Vereine, öffentliche Einrichtungen). Keine Lesungen und Festivals, keine Druckkostenzuschüsse (nur Ausnahmen), keine literaturwissenschaftlichen Fachtagungen. Max. 100.000 Euro pro Antrag und Jahr; Periodika nur Fehlbedarf.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Eigenanteil.
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