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Denkmalförderung

Frist31.08.2027

Private Stiftung, die Zuschüsse für die Instandsetzung eingetragener Kulturdenkmale in ganz Deutschland vergibt – von Kirchen und Bürgerhäusern über technische Denkmale bis zu Gärten und Friedhöfen. Auch Voruntersuchungen, Dokumentation und Planung können gefördert werden.

Fördergeber
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Ebene
Stiftung
Gebiet
bundesweit
Förderart
Zuschuss
Fristen
31.08.2027 – Jährliche Frist 31. August für Maßnahmen des Folgejahres; Entscheidung im ersten Quartal
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen
Sparten
Kulturerbe und Museum, Design und Architektur
Gefördert werden
Investitionen und Ausstattung, Recherche und Entwicklung
Rhythmus
jährliche Ausschreibung

Worauf achten

Nur förmlich eingetragene Einzeldenkmale. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen (privat, gemeinnützig, Kirchen, Kommunen) oder Nutzungsberechtigte mit Zustimmung; Fördervereine möglich. Bereits durchgeführte Maßnahmen werden nicht gefördert, vorzeitiger Beginn nur mit schriftlicher Zustimmung. Erforderlich: denkmalrechtliche Genehmigung, Stellungnahme des Landesdenkmalamts, Kosten- und Finanzierungsplan; alle anderen Finanzierungsquellen müssen ausgeschöpft werden. Vorher telefonisch Kontakt aufnehmen, Formular gibt es nur dort. Kein Rechtsanspruch; Umsetzung und Abrechnung binnen 24 Monaten. Keine Rekonstruktionen zerstörter Bauten, keine kommerzielle Werbung am Denkmal.

Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fördersumme.

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