Denkmalförderung
Private Stiftung, die Zuschüsse für die Instandsetzung eingetragener Kulturdenkmale in ganz Deutschland vergibt – von Kirchen und Bürgerhäusern über technische Denkmale bis zu Gärten und Friedhöfen. Auch Voruntersuchungen, Dokumentation und Planung können gefördert werden.
Zur Ausschreibung ↗ Richtlinie öffnen
- Fördergeber
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Ebene
- Stiftung
- Gebiet
- bundesweit
- Förderart
- Zuschuss
- Fristen
- 31.08.2027 – Jährliche Frist 31. August für Maßnahmen des Folgejahres; Entscheidung im ersten Quartal
- Antragsberechtigt
- Einzelpersonen, Vereine, gGmbHs und Stiftungen, Kommunen, Unternehmen
- Sparten
- Kulturerbe und Museum, Design und Architektur
- Gefördert werden
- Investitionen und Ausstattung, Recherche und Entwicklung
- Rhythmus
- jährliche Ausschreibung
Worauf achten
Nur förmlich eingetragene Einzeldenkmale. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen (privat, gemeinnützig, Kirchen, Kommunen) oder Nutzungsberechtigte mit Zustimmung; Fördervereine möglich. Bereits durchgeführte Maßnahmen werden nicht gefördert, vorzeitiger Beginn nur mit schriftlicher Zustimmung. Erforderlich: denkmalrechtliche Genehmigung, Stellungnahme des Landesdenkmalamts, Kosten- und Finanzierungsplan; alle anderen Finanzierungsquellen müssen ausgeschöpft werden. Vorher telefonisch Kontakt aufnehmen, Formular gibt es nur dort. Kein Rechtsanspruch; Umsetzung und Abrechnung binnen 24 Monaten. Keine Rekonstruktionen zerstörter Bauten, keine kommerzielle Werbung am Denkmal.
Geprüft am 25.10.2026 an der Originalquelle. Nicht an der Originalquelle belegt: Fördersumme.
Ähnliche Programme
- AntragjederzeitFörderung von Ankäufen, Restaurierungen, Ausstellungen und BestandskatalogenStiftung Ernst von Siemens Kunststiftung
Förderung für Kulturerbe und Museum · Förderung für Design und Architektur